Allgemeine Geschäftsbedingungen
· §1 Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote
und Verträge. Sie werden in unseren Geschäftsräumen bekannt gemacht oder auf Wunsch auch
zugestellt. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
· §2 Angebot / Annahme
Angebote sind freibleibend. Die angegebenen Preise, auch die der jeweils
gültigen Preisliste gelten ab Sitz des Verkäufers. Bestellungen müssen mindestens bis
12.00 Uhr mittags vor dem Tag der Lieferung aufgegeben sein. Mengen über 480 qm sind 3
Tage vorzubestellen. Die Bestellung ist angenommen, wenn nicht binnen einer Frist von
einer Woche widersprochen wird bzw. die Lieferung ausgeführt ist.
· §3 Stornierungen
Der Verkäufer ist vom vereinbarten Liefertermin entbunden, wenn auf
Grund schlechten Wetters oder technischer Schwierigkeiten das Bereitstellen des
Fertigrasens unmöglich ist. Eine Haftung des Verkäufers für Kosten und Schäden wegen
Lieferverzögerungen oder notwendig werdender Stornierungen aus o.g. Gründen ist
ausgeschlossen. Stornierungen sind dem Käufer so früh wie möglich mitzuteilen. Stornierungen
des Käufers sind dem Verkäufer bis 12.00 Uhr mittags vor dem Tag der Lieferung schriftlich
mitzuteilen. Geschieht dieses nicht, kann der Verkäufer den vollen Kaufpreis einfordern,
sofern die Ware schon geschält ist.
· §4 Lieferung / Abnahme
Die Lieferung ist erfolgt, wenn der Käufer oder eine von ihm beauftragte
Person den richtigen Empfang der Ware schriftlich bestätigt hat. Der Verkäufer stellt den
Fertigrasen ausschließlich auf Paletten bereit. Die Verladung von losen Rollen ist ausschließlich
Sache des Käufers. Die Transportsicherung der Ware ist Sache des Käufers bzw. des Transporteurs.
Für Schäden an Personen oder Sachen, die durch unsachgemäße Verladung, dazu zählt auch Überladung,
entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Für alle Schäden, die während des Transports
entstehen, haftet der Käufer bzw. Transporteur, gleich aus welchem Rechtsgrund.
· §5 Verpackung / Versand
Der Verkäufer liefert die Ware auf Wunsch des Käufers an den vom Käufer
zu benennenden Bestimmungsort. Macht der Käufer falsche oder unvollständige Angaben zum Bestimmungsort,
so trägt er die daraus zusätzlich entstehenden Kosten. Wird die Ware durch einen Spediteur
ausgeliefert, trägt dieser auch das Transportrisiko. Vereinbarungen über uhrzeitgenaue
Anlieferungen sind unverbindlich. Wird die Ware vom Spediteur des Verkäufers angeliefert und
entladen, so werden die Paletten frei 1. Bordsteinkante des Empfängers entladen. Sonderwünsche
können nur berücksichtigt werden, wenn diese keinen Mehraufwand für den Spediteur bedeuten. Der
Rollrasen wird dem Käufer auf Europaletten zur Verfügung gestellt. Die Paletten sind vom Käufer
käuflich zu erwerben. Es bleibt ihm aber unbenommen gegen gleichwertige Europaletten zu tauschen.
· §6 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist bei unbaren Verkäufen 8 Tage nach Rechnungsdatum
fällig. Bei Barverkäufen ist der Kaufpreis bei Vertragsabschluß fällig. Der Verkäufer ist
grundsätzlich berechtigt Ware nur gegen Vorkasse zu liefern. Dieses gilt insbesondere, wenn
der Käufer vorherige Lieferungen nicht oder nicht vollständig bezahlt hat. Liefert der Verkäufer
die Ware an den Bestimmungsort des Käufers, ist die zu vereinbarende Frachtkostenpauschale zu den
gleichen Bedingungen fällig wie der Kaufpreis. Tritt seitens des Käufers Zahlungsverzug ein, ist
der Verkäufer berechtigt, 9% Zinsen p.a. sowie ihm entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen auch ohne Setzen einer
Nachfrist abzulehnen.
· §7 Mängelrügen
Mängel, die bei pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Untersuchung der Ware
ohne weiteres erkennbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach Ablieferung der Ware
schriftlich angezeigt werden. Andernfalls stehen dem Käufer Mängelansprüche irgendwelcher Art nicht
zu. Für die weitere Entwicklung des Rasens wird ausdrücklich keine Garantie übernommen, da die
weitere Behandlung des Rasens nicht mehr in unserem Einfluß liegt. Ist die Beanstandung berechtigt,
so kann der Verkäufer ersatzweise mangelfreie Ware liefern. Ist Ihm die Ersatzlieferung nicht möglich
oder verzögert sie sich über eine angemessene Frist hinaus, hat der Käufer wahlweise ein Wandlungs-
oder Minderungsrecht. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet
nicht für möglichen entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dieser
Haftungsauschluß gilt auch für alle vom Verkäufer mit der Erfüllung der Lieferung beauftragten
Personen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht, soweit die Schadensersatzansprüche auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen.
· §8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
und künftiger entstehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
· §9 Aufrechnung
Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht erlaubt.
· §10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder
aus dem Einzelvertrag ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers
zuständige Gericht. Der Verkäufer ist allerdings auch berechtigt den Käufer an seinem Wohn- oder
Geschäftssitz zu verklagen.
· §11 Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine getroffene Bestimmung unwirksam sein oder sich als unwirksam
erweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem in der unwirksamen
Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einer
Bestimmung berührt nicht die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
Mahlum, d. 20.02.01

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