AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

·  §1 Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Sie werden in unseren Geschäftsräumen bekannt gemacht oder auf Wunsch auch zugestellt. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

·  §2 Angebot / Annahme
Angebote sind freibleibend. Die angegebenen Preise, auch die der jeweils gültigen Preisliste gelten ab Sitz des Verkäufers. Bestellungen müssen mindestens bis 12.00 Uhr mittags vor dem Tag der Lieferung aufgegeben sein. Mengen über 480 qm sind 3 Tage vorzubestellen. Die Bestellung ist angenommen, wenn nicht binnen einer Frist von einer Woche widersprochen wird bzw. die Lieferung ausgeführt ist.

·  §3 Stornierungen
Der Verkäufer ist vom vereinbarten Liefertermin entbunden, wenn auf Grund schlechten Wetters oder technischer Schwierigkeiten das Bereitstellen des Fertigrasens unmöglich ist. Eine Haftung des Verkäufers für Kosten und Schäden wegen Lieferverzögerungen oder notwendig werdender Stornierungen aus o.g. Gründen ist ausgeschlossen. Stornierungen sind dem Käufer so früh wie möglich mitzuteilen. Stornierungen des Käufers sind dem Verkäufer bis 12.00 Uhr mittags vor dem Tag der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Geschieht dieses nicht, kann der Verkäufer den vollen Kaufpreis einfordern, sofern die Ware schon geschält ist.

·  §4 Lieferung / Abnahme
Die Lieferung ist erfolgt, wenn der Käufer oder eine von ihm beauftragte Person den richtigen Empfang der Ware schriftlich bestätigt hat. Der Verkäufer stellt den Fertigrasen ausschließlich auf Paletten bereit. Die Verladung von losen Rollen ist ausschließlich Sache des Käufers. Die Transportsicherung der Ware ist Sache des Käufers bzw. des Transporteurs. Für Schäden an Personen oder Sachen, die durch unsachgemäße Verladung, dazu zählt auch Überladung, entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Für alle Schäden, die während des Transports entstehen, haftet der Käufer bzw. Transporteur, gleich aus welchem Rechtsgrund.

·  §5 Verpackung / Versand
Der Verkäufer liefert die Ware auf Wunsch des Käufers an den vom Käufer zu benennenden Bestimmungsort. Macht der Käufer falsche oder unvollständige Angaben zum Bestimmungsort, so trägt er die daraus zusätzlich entstehenden Kosten. Wird die Ware durch einen Spediteur ausgeliefert, trägt dieser auch das Transportrisiko. Vereinbarungen über uhrzeitgenaue Anlieferungen sind unverbindlich. Wird die Ware vom Spediteur des Verkäufers angeliefert und entladen, so werden die Paletten frei 1. Bordsteinkante des Empfängers entladen. Sonderwünsche können nur berücksichtigt werden, wenn diese keinen Mehraufwand für den Spediteur bedeuten. Der Rollrasen wird dem Käufer auf Europaletten zur Verfügung gestellt. Die Paletten sind vom Käufer käuflich zu erwerben. Es bleibt ihm aber unbenommen gegen gleichwertige Europaletten zu tauschen.

·  §6 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist bei unbaren Verkäufen 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Barverkäufen ist der Kaufpreis bei Vertragsabschluß fällig. Der Verkäufer ist grundsätzlich berechtigt Ware nur gegen Vorkasse zu liefern. Dieses gilt insbesondere, wenn der Käufer vorherige Lieferungen nicht oder nicht vollständig bezahlt hat. Liefert der Verkäufer die Ware an den Bestimmungsort des Käufers, ist die zu vereinbarende Frachtkostenpauschale zu den gleichen Bedingungen fällig wie der Kaufpreis. Tritt seitens des Käufers Zahlungsverzug ein, ist der Verkäufer berechtigt, 9% Zinsen p.a. sowie ihm entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen auch ohne Setzen einer Nachfrist abzulehnen.

·  §7 Mängelrügen
Mängel, die bei pflicht- und sachgemäßer Prüfung und Untersuchung der Ware ohne weiteres erkennbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach Ablieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Andernfalls stehen dem Käufer Mängelansprüche irgendwelcher Art nicht zu. Für die weitere Entwicklung des Rasens wird ausdrücklich keine Garantie übernommen, da die weitere Behandlung des Rasens nicht mehr in unserem Einfluß liegt. Ist die Beanstandung berechtigt, so kann der Verkäufer ersatzweise mangelfreie Ware liefern. Ist Ihm die Ersatzlieferung nicht möglich oder verzögert sie sich über eine angemessene Frist hinaus, hat der Käufer wahlweise ein Wandlungs- oder Minderungsrecht. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für möglichen entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dieser Haftungsauschluß gilt auch für alle vom Verkäufer mit der Erfüllung der Lieferung beauftragten Personen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht, soweit die Schadensersatzansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

·  §8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und künftiger entstehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

·  §9 Aufrechnung
Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht erlaubt.

·  §10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist allerdings auch berechtigt den Käufer an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

·  §11 Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine getroffene Bestimmung unwirksam sein oder sich als unwirksam erweisen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.

Mahlum, d. 20.02.01


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